Ein konkreter Beispielfall
Gehend · mit Pflegegrad
Eine Person mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung benötigt eine ambulante Behandlung. Kurze Wege sind zu Fuß möglich; die Praxis hält Taxi/Mietwagen für medizinisch notwendig.
In diesem Beispiel: 1b · keine vorherige KassengenehmigungTaxi/Mietwagen ist markiert, Rollstuhl bleibt frei. Pflegegrad 1–2 oder Pflegegrad 3 ohne dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ergeben nicht automatisch denselben Fall.
Ein konkreter Beispielfall
Rollstuhl · mit Pflegegrad
Eine Person mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung benötigt eine ambulante Behandlung. Die Praxis hält Taxi/Mietwagen mit Beförderung im Rollstuhl für medizinisch notwendig.
In diesem Beispiel: 1b · keine vorherige KassengenehmigungTaxi/Mietwagen und zusätzlich Rollstuhl sind markiert. Auch bei Pflegegrad 4 oder 5 kann diese Genehmigungsausnahme gelten; der tatsächliche Beförderungsbedarf wird weiterhin ärztlich beurteilt.
Ein konkreter Beispielfall
Gehend · ohne Pflegegrad
Eine Person ohne Pflegegrad und ohne Merkzeichen aG, Bl oder H muss regelmäßig zur Dialyse. Sie kann kurze Wege gehen; die Praxis hält Taxi/Mietwagen zur Behandlung für medizinisch notwendig.
In diesem Beispiel: 1d · vor der Fahrt genehmigen lassenTaxi/Mietwagen ist markiert, Rollstuhl bleibt frei. Die Dialyse ist hier der Beförderungsgrund. Ohne Pflegegrad ist nicht jeder Arztbesuch mit Muster 4 verordnungsfähig.
Ein konkreter Beispielfall
Rollstuhl · ohne Pflegegrad
Eine Person ohne Pflegegrad und ohne Merkzeichen aG, Bl oder H muss regelmäßig zur Dialyse. Die Praxis hält Taxi/Mietwagen mit Beförderung im Rollstuhl für medizinisch notwendig.
In diesem Beispiel: 1d · vor der Fahrt genehmigen lassenTaxi/Mietwagen und Rollstuhl sind markiert. Ein Rollstuhl allein befreit nicht von der Genehmigung. Ein nachgewiesenes Merkzeichen aG, Bl oder H würde eine andere Einordnung ermöglichen.
Das unveränderte Blankomuster. Über die blauen Nummern können Sie jedes Feld einzeln kennenlernen.