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Manchmal hilft es, etwas in Ruhe anzusehen. Hier finden Sie Antworten auf die Fragen vor Ihrer Fahrt – verständlich erklärt und nach Themen geordnet.

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Gezielt erklärt · 2:06 Min.

Muss die Krankenkasse zustimmen?

Voraussetzungen und Ausnahmen verständlich erklärt. Ihren persönlichen Fall klären Sie mit Praxis und Krankenkasse.

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Zum Mitlesen

Ein Transportschein liegt vor. Brauchen Sie jetzt auch noch die Zustimmung Ihrer Krankenkasse? Das hängt von Ihrer persönlichen Situation und der geplanten Behandlung ab. In diesem Themenfilm erklären wir den Unterschied zwischen Verordnung und Genehmigung. Verordnung und Genehmigung sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Praxis verordnet die medizinisch notwendige Fahrt. Wenn Ihr Fall genehmigungspflichtig ist, muss zusätzlich Ihre Krankenkasse vor der Fahrt zustimmen. Die folgenden Beispiele betreffen medizinisch notwendige Taxi- oder Mietwagenfahrten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ambulanten Behandlungen ist mit Pflegegrad vier oder fünf keine vorherige Genehmigung erforderlich. Bei Pflegegrad drei gilt diese Ausnahme, wenn zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung besteht. Pflegegrad drei allein reicht dafür also nicht aus. Auch bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ermöglichen diese Ausnahme: a G, B L oder H. Für medizinisch notwendige Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung und zurück ist ebenfalls keine vorherige Genehmigung erforderlich. Das gilt auch bei vor- und nachstationären Behandlungen. Ein normaler ambulanter Termin in einer Krankenhausambulanz ist damit allerdings nicht automatisch gemeint. Bei Fahrten zur Dialyse oder zu bestimmten Krebstherapien wird grundsätzlich eine vorherige Genehmigung benötigt, sofern keine entsprechende Ausnahme greift. Fragen Sie Ihre Krankenkasse dabei ganz konkret: Welche Fahrten sind genehmigt? Für welchen Zeitraum gilt die Zusage? Und sind die benötigten Hin- und Rückfahrten berücksichtigt? Das klingt zunächst nach vielen Einzelheiten. Entscheidend ist für Sie: Klären Sie eine mögliche Genehmigung frühzeitig. Und gehen Sie nicht allein deshalb von einer Kostenübernahme aus, weil bereits ein Transportschein vorliegt. Ihre Praxis prüft die medizinischen Voraussetzungen. Ihre Krankenkasse klärt die Genehmigung und den Leistungsanspruch. Mit uns besprechen Sie die Durchführung Ihrer Fahrt.

Voraussetzungen nachlesen →Zum Gesamtfilm · 15:02 Min. →

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Ihre erste FahrtThemenfilm · 1:08 Min.Für den Fahrtag bereitlegenThemenfilm · 0:56 Min.Die wichtigsten Fragen vor der FahrtThemenfilm · 0:59 Min.
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