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Manchmal hilft es, etwas in Ruhe anzusehen. Hier finden Sie Antworten auf die Fragen vor Ihrer Fahrt – verständlich erklärt und nach Themen geordnet.

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Gezielt erklärt · 3:09 Min.

Den Transportschein verstehen

Muster 4, das passende Beförderungsmittel und die Angaben Ihrer Arztpraxis.

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Zum Mitlesen

Sie möchten verstehen, was auf Ihrem Transportschein stehen muss? In diesem Themenfilm schauen wir uns das Formular gemeinsam an. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Stellen und erklären, welche Angaben Ihre Arztpraxis prüft. So können Sie gezielt nachfragen, wenn etwas unklar ist. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Fahrt bezahlen soll, sprechen Sie vor der geplanten Fahrt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer behandelnden Praxis. Die Praxis prüft, ob die Krankenfahrt medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen für eine Verordnung erfüllt sind. Das Formular dafür heißt „Verordnung einer Krankenbeförderung“, auch bekannt als Muster vier. Im Alltag sagen viele einfach: Transportschein. Wichtig ist: Einen Transportschein bekommen Sie nicht automatisch für jeden Arztbesuch. Die medizinische Notwendigkeit und der Behandlungsanlass sind entscheidend. Ausgefüllt wird das Formular von Ihrer Praxis. Sie müssen also nicht selbst herausfinden, welches Kreuz wohin gehört. Es hilft aber, die Angaben gemeinsam durchzugehen. Zuerst die persönlichen Daten: Stimmen Ihr Name, Ihre Krankenkasse und die Angaben zur Versicherung? Ist das Ausstellungsdatum richtig? Dann die Frage nach Hin- und Rückfahrt. Wenn Sie beide Wege benötigen, sagen Sie das Ihrer Praxis. Sie prüft jeden Weg einzeln und berücksichtigt auf der Verordnung, was medizinisch notwendig ist. Als Nächstes geht es um den Anlass. Werden Sie stationär im Krankenhaus aufgenommen? Oder fahren Sie zu einer ambulanten Behandlung? Diese Unterscheidung ist wichtig, auch wenn beide Termine im selben Krankenhaus stattfinden. Prüfen Sie außerdem das Behandlungsdatum und das Ziel. Bei regelmäßigen Fahrten müssen auch der Zeitraum und die Häufigkeit zur vorgesehenen Behandlung passen. Besonders wichtig ist das Beförderungsmittel. Für eine Fahrt mit uns muss eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen medizinisch geeignet sein. Wenn Sie während der Fahrt in Ihrem Rollstuhl sitzen bleiben, gehört auch die entsprechende Angabe für den Rollstuhl auf die Verordnung. Der Begriff „Mietwagen“ meint hier ein Fahrzeug mit Fahrer. Sie sollen also kein Auto selbst anmieten. Ein Krankentransportwagen ist etwas anderes. Er wird benötigt, wenn beispielsweise medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere medizinische Ausstattung erforderlich ist. Auch ein Rettungswagen hat eine andere Aufgabe. Wir bieten keine medizinische Betreuung während der Fahrt an. Deshalb muss die Praxis das Beförderungsmittel auswählen, das zu Ihrem tatsächlichen Bedarf passt. Zum Schluss gehören Arztstempel und Unterschrift dazu. Falls etwas fehlt oder versehentlich falsch angekreuzt wurde, lassen Sie es bitte von Ihrer Praxis prüfen und berichtigen. Ändern Sie selbst nichts auf dem Formular. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen vor der Fahrt und bei der späteren Abrechnung.

Das Formular Schritt für Schritt →Zum Gesamtfilm · 15:02 Min. →

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