
Für mich selbst.
Ihre Strecke, Ihr Termin und die Unterstützung, die Sie brauchen. Eine Rückfahrt können Sie direkt ergänzen.
Meine Fahrt anfragenFahrdienst Schaumburg · Celle
Rollstuhl- und Krankenfahrten in Celle und Umgebung. Wir fahren Sie zur Behandlung, zur Schule oder zu Ihrem persönlichen Ziel – nach vorheriger Vereinbarung.

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Sie müssen nicht alles schon wissen. Stellen Sie Ihre Fahrt zusammen – offene Fragen klären wir anschließend persönlich.

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Sie organisieren die Fahrt für jemand anderen. Fahrgast und Ansprechpartner werden getrennt erfasst.
Für jemanden anfragen
Eine oder mehrere Fahrten für Bewohner, Patienten oder Schüler – mit gemeinsamen Kontaktdaten und einer Übersicht.
Fahrten zusammenstellenBeispielszenen, mit KI gestaltet.
Sie fragen unverbindlich an. Unser Büro prüft die Möglichkeiten und bestätigt Ihre Fahrt persönlich.
Ein guter nächster Schritt
Wählen Sie Ihre Situation. Wir zeigen Ihnen, was jetzt hilft.
Vor der Anfrage
Was brauchen Sie für Ihre Anfrage? Ein paar Angaben genügen für den Anfang. Offene Fragen klärt unser Büro mit Ihnen.
Sie möchten privat zahlen? Auch das können Sie in der Fahrtanfrage angeben.
Nach der Anfrage
Unser Büro prüft Ihre Wünsche. Die Eingangs-E-Mail bedeutet zunächst: Ihre Anfrage ist angekommen. Die Fahrtzusage folgt erst nach unserer Prüfung.
Wichtig: Eine Eingangsnummer ist noch keine Buchungsbestätigung.
Vor Ihrer Abholung
Ihre Abholung ist mit unserem Büro vereinbart? Gehen Sie die letzten Punkte in Ruhe durch. So wissen alle Beteiligten, was abgesprochen ist.
Kurzfristig verhindert? Bitte rufen Sie unser Büro möglichst früh an.
Büro anrufenIhre Auswahl dient nur zur Orientierung – sie ändert keine Fahrtanfrage.
Der Gesamtfilm · 15:02 Min.
Von der ersten Anfrage bis zur Abholung: unser ausführlicher Film für Fahrgäste und Angehörige.
Alle Themenfilme ansehen →Mit deutschen Untertiteln · Start und Tempo bestimmen Sie.
Der Film lässt sich gerade nicht laden. Bitte versuchen Sie es erneut oder lesen Sie den Inhalt unter „Zum Mitlesen“.
Herzlich willkommen bei Fahrdienst Schaumburg. Sie haben einen Termin und brauchen Unterstützung auf dem Weg dorthin? Dann sind Sie hier richtig. Vielleicht geht es um Ihre eigene Fahrt. Vielleicht kümmern Sie sich gerade um einen Angehörigen oder organisieren Fahrten für eine Einrichtung. Wir möchten Ihnen die Vorbereitung leichter machen. Deshalb zeigen wir Ihnen in dieser Videoreihe, was vor einer Krankenfahrt wichtig ist. Verständlich, Schritt für Schritt und mit Beispielen aus dem Alltag. Woher bekomme ich den Transportschein? Wann muss die Krankenkasse zustimmen? Wie frage ich eine Fahrt an und welche Kosten können für mich entstehen? Im Gesamtvideo gehen wir diese Fragen gemeinsam durch. Wenn Sie nur ein bestimmtes Thema interessiert, können Sie auf unserer Webseite auch direkt den passenden Themenfilm auswählen. Sie bestimmen das Tempo und können jederzeit pausieren. Beginnen wir mit dem Transportschein und der Frage, wann Ihre Arztpraxis eine Krankenfahrt verordnen kann. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Fahrt bezahlen soll, sprechen Sie vor der geplanten Fahrt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer behandelnden Praxis. Die Praxis prüft, ob die Krankenfahrt medizinisch notwendig ist und die Voraussetzungen für eine Verordnung erfüllt sind. Das Formular dafür heißt „Verordnung einer Krankenbeförderung“, auch bekannt als Muster vier. Im Alltag sagen viele einfach: Transportschein. Wichtig ist: Einen Transportschein bekommen Sie nicht automatisch für jeden Arztbesuch. Die medizinische Notwendigkeit und der Behandlungsanlass sind entscheidend. Ausgefüllt wird das Formular von Ihrer Praxis. Sie müssen also nicht selbst herausfinden, welches Kreuz wohin gehört. Es hilft aber, die Angaben gemeinsam durchzugehen. Zuerst die persönlichen Daten: Stimmen Ihr Name, Ihre Krankenkasse und die Angaben zur Versicherung? Ist das Ausstellungsdatum richtig? Dann die Frage nach Hin- und Rückfahrt. Wenn Sie beide Wege benötigen, sagen Sie das Ihrer Praxis. Sie prüft jeden Weg einzeln und berücksichtigt auf der Verordnung, was medizinisch notwendig ist. Als Nächstes geht es um den Anlass. Werden Sie stationär im Krankenhaus aufgenommen? Oder fahren Sie zu einer ambulanten Behandlung? Diese Unterscheidung ist wichtig, auch wenn beide Termine im selben Krankenhaus stattfinden. Prüfen Sie außerdem das Behandlungsdatum und das Ziel. Bei regelmäßigen Fahrten müssen auch der Zeitraum und die Häufigkeit zur vorgesehenen Behandlung passen. Besonders wichtig ist das Beförderungsmittel. Für eine Fahrt mit uns muss eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen medizinisch geeignet sein. Wenn Sie während der Fahrt in Ihrem Rollstuhl sitzen bleiben, gehört auch die entsprechende Angabe für den Rollstuhl auf die Verordnung. Der Begriff „Mietwagen“ meint hier ein Fahrzeug mit Fahrer. Sie sollen also kein Auto selbst anmieten. Ein Krankentransportwagen ist etwas anderes. Er wird benötigt, wenn beispielsweise medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere medizinische Ausstattung erforderlich ist. Auch ein Rettungswagen hat eine andere Aufgabe. Wir bieten keine medizinische Betreuung während der Fahrt an. Deshalb muss die Praxis das Beförderungsmittel auswählen, das zu Ihrem tatsächlichen Bedarf passt. Zum Schluss gehören Arztstempel und Unterschrift dazu. Falls etwas fehlt oder versehentlich falsch angekreuzt wurde, lassen Sie es bitte von Ihrer Praxis prüfen und berichtigen. Ändern Sie selbst nichts auf dem Formular. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen vor der Fahrt und bei der späteren Abrechnung. Mit dem Transportschein ist ein wichtiger Schritt geschafft. Trotzdem kann noch eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich sein. Verordnung und Genehmigung sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Praxis verordnet die medizinisch notwendige Fahrt. Wenn Ihr Fall genehmigungspflichtig ist, muss zusätzlich Ihre Krankenkasse vor der Fahrt zustimmen. Die folgenden Beispiele betreffen medizinisch notwendige Taxi- oder Mietwagenfahrten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ambulanten Behandlungen ist mit Pflegegrad vier oder fünf keine vorherige Genehmigung erforderlich. Bei Pflegegrad drei gilt diese Ausnahme, wenn zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung besteht. Pflegegrad drei allein reicht dafür also nicht aus. Auch bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ermöglichen diese Ausnahme: a G, B L oder H. Für medizinisch notwendige Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung und zurück ist ebenfalls keine vorherige Genehmigung erforderlich. Das gilt auch bei vor- und nachstationären Behandlungen. Ein normaler ambulanter Termin in einer Krankenhausambulanz ist damit allerdings nicht automatisch gemeint. Bei Fahrten zur Dialyse oder zu bestimmten Krebstherapien wird grundsätzlich eine vorherige Genehmigung benötigt, sofern keine entsprechende Ausnahme greift. Fragen Sie Ihre Krankenkasse dabei ganz konkret: Welche Fahrten sind genehmigt? Für welchen Zeitraum gilt die Zusage? Und sind die benötigten Hin- und Rückfahrten berücksichtigt? Das klingt zunächst nach vielen Einzelheiten. Entscheidend ist für Sie: Klären Sie eine mögliche Genehmigung frühzeitig. Und gehen Sie nicht allein deshalb von einer Kostenübernahme aus, weil bereits ein Transportschein vorliegt. Ihre Praxis prüft die medizinischen Voraussetzungen. Ihre Krankenkasse klärt die Genehmigung und den Leistungsanspruch. Mit uns besprechen Sie die Durchführung Ihrer Fahrt. Ihre Fahrt können Sie telefonisch oder auf unserer Webseite anfragen. Dabei können Sie auswählen, ob Sie für sich selbst anfragen, für einen Angehörigen oder als Einrichtung. Für die Planung benötigen wir die Abholadresse, das Ziel und den Termin. Sagen Sie uns bitte auch, wann Sie spätestens vor Ort sein müssen. Die passende Abholzeit stimmen wir anschließend mit Ihnen ab. Ebenso wichtig ist, welche Unterstützung Sie brauchen. Können Sie auf einen Fahrzeugsitz umsteigen, oder bleiben Sie während der Fahrt in Ihrem Rollstuhl? Nutzen Sie einen Elektrorollstuhl? Möchten Sie einen Rollator mitnehmen? Soll eine Begleitperson mitfahren? Auch Stufen, ein fehlender Aufzug oder ein schwer zugänglicher Eingang sind wichtige Hinweise. Bitte sprechen Sie solche Besonderheiten vorher an. So können wir prüfen, welches Fahrzeug geeignet ist und was wir gemeinsam organisieren müssen. Denken Sie bei Ihrer Anfrage auch an die Rückfahrt. Wenn das Ende Ihrer Behandlung noch nicht feststeht, ist das eine wichtige Information für unser Büro. Wir besprechen mit Ihnen, wie die Rückfahrt abgestimmt wird. Nach einer Online-Anfrage erhalten Sie eine Eingangsnummer und einen persönlichen Statuslink. Über diesen Link können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ansehen. Unser Büro prüft die Angaben und meldet sich zur weiteren Abstimmung. Die Eingangsnummer bedeutet zunächst: Ihre Anfrage ist angekommen. Sie ist noch keine Buchungsbestätigung. Erst unsere Zusage bestätigt Ihre Fahrt und die vereinbarte Abholung. Falls sich danach etwas ändert, geben Sie uns bitte möglichst früh Bescheid. Zum Beispiel, wenn ein Termin verschoben wird, eine andere Abholadresse nötig ist oder die Fahrt ganz entfällt. Am Fahrtag hilft eine kleine Vorbereitung. Legen Sie die vereinbarten Unterlagen bereit. Dazu gehören bei einer Kassenfahrt insbesondere die Verordnung und, falls erforderlich, die Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Halten Sie auch einen gültigen Zuzahlungsbefreiungsnachweis bereit, wenn Sie einen haben. Seien Sie zur bestätigten Abholzeit fertig und achten Sie darauf, dass wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Wenn Sie sich mit Unterstützung vorbereiten, geben Sie die vereinbarte Zeit auch an Ihre Angehörigen oder die Einrichtung weiter. Und falls kurzfristig etwas dazwischenkommt: Melden Sie sich bei unserem Büro. Gemeinsam klären wir, wie es weitergeht. Wer eine Krankenfahrt braucht, möchte vorher wissen: Was bezahlt die Krankenkasse, und welchen Anteil übernehme ich selbst? Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt und Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, fällt normalerweise eine gesetzliche Zuzahlung an. Sie bezahlen dann nur Ihren vorgeschriebenen Anteil. Voraussetzung ist, dass die Fahrt die Bedingungen für eine Kostenübernahme erfüllt. Die Grundregel lautet: zehn Prozent des Fahrpreises. Dabei zahlen Sie mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro je einfacher Fahrt. Mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten müssen Sie als Zuzahlung aber nie bezahlen. Schauen wir uns drei Beispiele an. Kostet eine einfache Fahrt dreißig Euro, wären zehn Prozent zunächst drei Euro. Weil jedoch die Mindestzuzahlung gilt, bezahlen Sie fünf Euro. Bei einem Fahrpreis von achtzig Euro beträgt Ihre Zuzahlung acht Euro. Und kostet die Fahrt hundertfünfzig Euro, bezahlen Sie trotzdem nur zehn Euro Zuzahlung. Hier greift die gesetzliche Obergrenze. Diese Beträge sind Rechenbeispiele, keine Preisangebote für Ihre Fahrt. Wichtig ist auch: Hinfahrt und Rückfahrt zählen jeweils einzeln. Ohne Befreiung kommen für beide zusammen deshalb normalerweise zehn bis zwanzig Euro Zuzahlung zusammen. Kostet jede Strecke achtzig Euro, sind es acht Euro für die Hinfahrt und acht Euro für die Rückfahrt. Zusammen also sechzehn Euro. Bei regelmäßigen Behandlungsfahrten können Besonderheiten gelten. Manche Krankenkassen begrenzen die Zuzahlung bei bestimmten Behandlungsserien auf die erste und letzte Fahrt. Lassen Sie sich deshalb vor Beginn bestätigen, welche Regelung Ihre Krankenkasse anwendet. Auch bei Kindern und Jugendlichen können für Krankenfahrten Zuzahlungen anfallen. Die sonst häufig geltende Befreiung für unter Achtzehnjährige gilt bei Fahrkosten nicht automatisch. Aber: Niemand soll durch gesetzliche Zuzahlungen unbegrenzt belastet werden. Deshalb gibt es eine persönliche Belastungsgrenze pro Kalenderjahr. Sie beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Menschen, die wegen derselben schwerwiegenden chronischen Erkrankung dauerhaft behandelt werden und die Voraussetzungen erfüllen, liegt sie bei einem Prozent. Ob diese niedrigere Grenze für Sie gilt, prüft Ihre Krankenkasse. Ihre Arztpraxis kann die dafür erforderliche Bescheinigung ausstellen. Ein Pflegegrad, eine Rente oder die Diagnose einer chronischen Erkrankung bedeutet für sich allein noch keine automatische Zuzahlungsbefreiung. Die Berechnung berücksichtigt auch Ihre familiäre Situation. Bestimmte Einnahmen und Zuzahlungen von Angehörigen werden gemeinsam betrachtet, und es gibt Freibeträge. Bei bestimmten Sozialleistungen gelten besondere Berechnungsregeln. Lassen Sie Ihre persönliche Grenze deshalb von Ihrer Krankenkasse ermitteln. Ein vereinfachtes Beispiel: Setzt die Krankenkasse nach Berücksichtigung aller Regeln achtzehntausend Euro als jährliche Berechnungsgrundlage an, liegt die Zwei-Prozent-Grenze bei dreihundertsechzig Euro. Bei anerkannter Ein-Prozent-Grenze sind es hundertachtzig Euro. Dabei zählen die gesetzlichen Zuzahlungen des ganzen Kalenderjahres zusammen. Zum Beispiel für verordnete Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie und Krankenfahrten. Sie müssen die Grenze also nicht allein mit Fahrten erreichen. Private Rechnungen und freiwillige Zusatzleistungen zählen dagegen nicht einfach mit. Sammeln Sie deshalb von Jahresbeginn an Ihre Belege. Lassen Sie Quittungen auf Ihren Namen ausstellen und bewahren Sie Zahlungsnachweise auf. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse. Dazu gehören in der Regel Ihre Zuzahlungsbelege, Einkommensnachweise und gegebenenfalls die ärztliche Bescheinigung. Zu viel geleistete gesetzliche Zuzahlungen können Sie sich auf Antrag erstatten lassen. Nach der Bewilligung erhalten Sie einen Befreiungsnachweis für den Rest des Kalenderjahres. Im neuen Jahr muss die Befreiung erneut geklärt werden. Wenn Sie regelmäßig viele Zuzahlungen haben, fragen Sie Ihre Krankenkasse auch nach einer Vorauszahlung der persönlichen Jahresgrenze. Unter den Voraussetzungen Ihrer Kasse kann eine Befreiung dann schon früh im Jahr möglich sein. Bitte zeigen Sie uns einen gültigen Befreiungsnachweis möglichst vor Ihrer Fahrt. Und denken Sie daran: Die Befreiung betrifft Ihre gesetzliche Zuzahlung. Sie ersetzt weder den erforderlichen Transportschein noch eine gegebenenfalls notwendige Genehmigung. Eine privat vereinbarte Fahrt wird dadurch nicht automatisch zur Kassenleistung. Bei Fragen zur Organisation Ihrer Fahrt hilft Ihnen unser Büro gern weiter. Ihre persönliche Zuzahlungsbefreiung klären Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse. So wissen Sie vor der Fahrt, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Kosten auf Sie zukommen. Sie müssen sich jetzt nicht jeden Punkt merken. Auf unserer Webseite finden Sie die Vorbereitung noch einmal Schritt für Schritt erklärt. Mit einem erläuterten Transportschein und einer Merkliste zum Ausdrucken. Nehmen Sie diese Unterlagen gern zum Gespräch mit Ihrer Praxis mit. Oder gehen Sie sie gemeinsam mit einem Angehörigen durch. Für den Anfang reichen drei Fragen: Ist geklärt, welche Unterlagen ich benötige? Habe ich mitgeteilt, welche Unterstützung ich brauche? Und ist meine Fahrt vom Büro bestätigt? Wenn bei einer dieser Fragen noch etwas offen ist, melden Sie sich bei uns. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie eine Fahrt anfragen? Rufen Sie uns an: 05141 300330. Oder besuchen Sie unsere Webseite: fahrdienst-schaumburg.de Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Fahrdienst Schaumburg. Wir fahren für Ihre Gesundheit.
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Unsere Fahrten
Manchmal regelmäßig, manchmal nur für eine Fahrt. Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen – wir klären gemeinsam, was möglich ist.
Für Rollstuhlfahrten planen wir ein passendes Fahrzeug ein. Bitte nennen Sie uns die Art des Rollstuhls und die Unterstützung, die Sie beim Abholen benötigen.
Rollstuhlfahrt planenFür regelmäßige Behandlungstermine planen wir Hin- und Rückfahrt mit Ihnen. Die Rückfahrt stimmen wir passend zum Behandlungsablauf ab.
Diese Fahrt anfragen : DialysefahrtenDie Fahrt zur Behandlung soll eine Sorge weniger sein. Besprechen Sie Ihre Termine und den benötigten Unterstützungsbedarf mit unserem Büro.
Diese Fahrt anfragen : Chemo & BestrahlungZur Rehabilitation, in die Praxis oder zur Klinik: Wir klären Strecke, Beförderungsart und die Abrechnung vor Ihrer Fahrt.
Diese Fahrt anfragen : Reha- & ArztfahrtenVerlässliche Wege zur Schule und zurück. Kindersitze sind vorhanden; ein passender eigener Sitz kann nach Absprache mitgegeben werden.
Diese Fahrt anfragen : Kinder & SchülerZum Abflug oder nach der Landung: Fragen Sie Ihre Fahrt im Voraus an. Abholzeit, Gepäck und die benötigten Plätze klären wir persönlich.
Diese Fahrt anfragen : FlughafentransferZu einem Besuch oder einem anderen persönlichen Ziel. Als Mietwagen-Fahrdienst planen wir Ihre Fahrt nach vorheriger Vereinbarung.
Diese Fahrt anfragen : Privat- & PersonenfahrtenIn Celle und Umgebung: Wir planen sitzende Fahrten und Rollstuhlfahrten nach vorheriger Vereinbarung. Ziel, Unterstützung und Rückfahrt stimmen wir mit Ihnen ab.
Bitte vorab beachten: Wir bieten keine Liegend- oder Tragestuhlfahrten an. Gehende Fahrgäste mit Krankentransportschein befördern wir je nach Kapazität ab 5 km Straßenstrecke.
Beförderung & Unterlagen klären
Im Film erklärt · 1:08 Min.Welche Fahrt passt zu mir?Unser Angebot und die wichtigsten Schritte vor Ihrer Anfrage.
So geht es weiter
Sie fragen an. Wir klären die Einzelheiten. Erst unsere persönliche Zusage bestätigt Ihre Fahrt.
Start, Ziel, Termin und benötigte Unterstützung – online oder telefonisch. Auch mehrere Fahrten können Sie gemeinsam anfragen.
Wir prüfen Fahrzeug, Abholzeit, Rückfahrt und Zahlung. Die Eingangsnummer zeigt zunächst nur: Ihre Anfrage ist angekommen.
Unsere Bestätigung nennt die vereinbarte Abholung. Ihren aktuellen Stand finden Sie über Ihren persönlichen Statuslink.
Meine Fahrtanfragen ansehen
Im Film erklärt · 2:07 Min.Von der Anfrage zur Zusage.So fragen Sie eine oder mehrere Fahrten an und behalten Ihren Status im Blick.
Etwas hat sich geändert? Bitte rufen Sie uns an: 05141 300330
Unsere TelefonzeitenUnser Fuhrpark
Für die Schule, im Rollstuhl oder zu einem persönlichen Ziel: Wir stimmen das Fahrzeug auf Ihre Fahrt ab. Lernen Sie unseren Fuhrpark kennen – mit echten Einblicken aus unserem Alltag.
Ein Fahrzeug aus unseren Schülerfahrten. Abholort, Zeiten und den passenden Kindersitz stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Auch persönliche Alltagsfahrten planen wir nach Absprache.
Fahrzeuge für die Beförderung im Rollstuhl. Den konkreten Platz- und Unterstützungsbedarf besprechen wir vorab.
Unser blauer Bus bietet einen Einstieg über den Hecklift. Die Fotos zeigen Ihnen den Zugang und den Innenraum. Welcher Rollstuhl mitfahren kann und wie viel Platz benötigt wird, klären wir vorab persönlich.
Einblicke in unseren weißen Mercedes-Benz Sprinter: vom Hecklift über den Fahrgastraum bis zum seitlichen Einstieg. Andrea Nehr ist mit diesem Fahrzeug für unseren Fahrdienst unterwegs. Ihren Platzbedarf und die nötige Unterstützung stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Andrea Nehr kennenlernenUnser dunkelblauer Volkswagen für Rollstuhlfahrten. Die Fotos zeigen Ihnen das Fahrzeug von außen, die Rampe im Heckbereich und den Innenraum. Ihren Platz- und Unterstützungsbedarf stimmen wir vor der Fahrt persönlich mit Ihnen ab.
Ein Rollstuhl ist nicht wie der andere. Art, Maße und benötigte Unterstützung besprechen wir vorab. So können wir Ihre Fahrt mit einem passenden Fahrzeug planen.
Bedarf angeben
Im Film erklärt · 3:30 Min.Gut vorbereitet einsteigen.Zugang, Unterstützung und Rückfahrt – das klären wir mit Ihnen vorab.

Die Menschen hinter Ihrer Fahrt
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Transportwesen habe ich diesen Dienst gegründet, um eine Lücke zu schließen: einen Transportservice, der nicht nur pünktlich, sondern auch menschlich und einfühlsam ist. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind mein persönliches Anliegen.
Unsere Mission ist es, jedem Fahrgast eine sichere, komfortable und vor allem würdevolle Beförderung zu ermöglichen.

Leitung Fahrdienst · Disposition & Büro

Fuhrpark Leitung & Fahrer f. Rollstuhl- und Krankentransporte

Leitung Fahrdienst · Disposition & Büro

Fahrer Rollstuhl- und Krankentransporte

Fahrer Rollstuhl- und Krankentransporte
Verstärkung gesucht: Schülerfahrer und Fahrer mit P-Schein (m/w/d) – bezahlt ab dem Einsteigen. Zur Karriereseite
Erfahrungen
Lesen Sie, wie andere unseren Fahrdienst erlebt haben. Weitere öffentliche Bewertungen finden Sie auf den verlinkten Portalen.
„Ein Fahrdienst mit ganz viel Herz.“
„… der Fahrer sehr pünktlich, sehr freundlich und sehr zuverlässig war.“
Ausgewählte Auszüge aus öffentlichen Google-Rezensionen, eingesehen am 27.09.2026. Verfasserschaft nicht unabhängig geprüft. Auf Google finden Sie alle Bewertungen.
Ob Sie selbst mitgefahren sind oder eine Fahrt organisiert haben: Erzählen Sie uns, wie es für Sie war.
Häufige Fragen
Eine Frage ist noch offen?
Unser Büro hilft Ihnen weiter.
Nein. Eine Anfrage oder eine angezeigte zeitliche Möglichkeit ersetzt keine Bestätigung. Wir prüfen Strecke, Fahrzeug und Ihren Unterstützungsbedarf. Verbindlich ist die mit unserem Büro vereinbarte Fahrt.
Bitte nennen Sie Start- und Zieladresse, Datum und Uhrzeit. Wichtig ist, ob die Uhrzeit Ihre Abholung oder Ihren Termin am Ziel meint. Dazu kommen Beförderungsart, gewünschte Rückfahrt, Art der Zahlung und eine Rückrufnummer.
Rollstuhlfahrten gehören zu unserem Angebot. Damit wir das passende Fahrzeug einplanen, besprechen wir vorab Art und Maße des Rollstuhls, Unterstützung beim Einsteigen und mögliche Hindernisse an der Abholadresse.
Sie können eine Fahrt mit Transportschein anfragen. Welche Unterlagen, Genehmigungen und gegebenenfalls Zuzahlungen für Ihre Fahrt erforderlich sind, klären wir vor der Bestätigung. Ein Transportschein allein ist noch keine Zusage zur Kostenübernahme.
Unser Wegweiser zu Muster 4Besprechen Sie die Rückfahrt mit unserem Büro. Wir klären mit Ihnen, wie sie organisiert wird. Eine unbekannte Rückfahrzeit bedeutet keine durchgehende Bereitschaft des Fahrzeugs vor Ort.
Nennen Sie uns Ihren Termin am Ziel oder Ihren Abholwunsch. Unser Büro prüft Strecke, Fahrzeug und benötigte Unterstützung und bestätigt Ihnen die passende Abholzeit persönlich. Eine eingegebene Terminzeit ist noch keine bestätigte Abholzeit.
Ja, wenn Sie für den Fahrgast dazu berechtigt sind. Sie tragen den Namen des Fahrgasts und sich selbst als Ansprechpartner getrennt ein. So können wir Rückfragen direkt mit Ihnen klären.
Ja. Unter „Fahrten zusammenstellen“ erfassen Sie jeden Fahrgast mit eigener Strecke, Termin und Beförderung. Anschließend geben Sie einmal die Einrichtung und den Ansprechpartner an. Vor dem Absenden prüfen Sie alle Fahrten gemeinsam. Danach sehen Sie den Eingang für jede Fahrt einzeln. Unser Büro bestätigt die Fahrten anschließend persönlich.
In Ihrer Anfrage können Sie zwischen Transportschein, Privatzahlung und Berufsgenossenschaft wählen. Die konkreten Abrechnungsangaben und Konditionen stimmen wir vor der Fahrt mit Ihnen ab.
Bitte rufen Sie unser Büro möglichst früh an. Gerade bei kurzfristigen Änderungen ist ein Telefonat der direkte Weg, damit wir unsere Planung anpassen können.
Liegend- und Tragestuhlfahrten gehören nicht zu unserem Angebot. Wir haben Kindersitze, jedoch keine Babyschalen oder Sonderausstattungen. Unsere Fahrten werden vorher vereinbart; wir bieten keinen spontanen Taxibetrieb zum Heranwinken an.
Fahrtanfragen & Kontakt
Eine Fahrt oder mehrere: Stellen Sie Ihre Anfrage in Ruhe zusammen.
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Fahrdienst-Schaumburg@gmx.deMo. - Fr. 8:00 - 18:30 Uhr
Samstag von 09:00 - 15:00 Uhr
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Sprengerstraße 44i, 29223 Celle
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Karten-Ziel: Gebäude bei swiftZone und Prolutions / Össur · Hausnummer am Gebäude: 44 I
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